Die Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Oberglatt sind herzlich zu dieser Kirchgemeindeversammlung vom
26. Juni 2011, 10:45 Uhr in der Kirche
eingeladen.
Traktanden
1. Genehmigung der Jahresrechnung 2010
2. Anfragen gemäss §51 des Gemeindegesetzes
3. Aussprache über das kirchliche Leben
Die Akten und Stimmregister liegen während der gesetzlichen Frist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Anfragen gemäss § 51 des Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen.
Stimmberechtigt sind alle in Oberglatt wohnhaften Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche, die das 16. Altersjahr erreicht haben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Mitglieder ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt, wenn sie über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen.